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Fragen und Antworten
zu Steckersolargeräten

Wie funktioniert ein Steckersolargerät?

Ein bis vier Photovoltaikmodule werden mit einem Mikrowechselrichter verbunden, um den Gleichstrom der Module in Wechselstrom zu wandeln. Dieser Wechselstrom kann über eine Steckdose direkt ins Hausnetz eingespeist werden, wo er sofort von allen laufenden Geräten verbraucht wird, also etwa vom Kühlschrank, dem WLAN-Router, einem PC oder Monitor.

Hängen alle Steckersolargeräte am Balkon?

Nein, aber von ihnen stammt die Bezeichnung „Balkonkraftwerke". Die meisten Solarmodule werden aufgeständert, etwa auf einem Garagendach, auf einem Carport, der Terrasse oder im Garten. Es gibt spezielles Befestigungszubehör für viele Anwendungen. Eine Montage am Balkon ist aufwendiger, weil jeder Balkon speziell ist. Da muss oft etwas angepasst werden.

Was passiert mit überschüssigem Strom?

Der selbst erzeugte Strom wird nicht gespeichert und in der Regel auch gleich im eigenen Haushalt verbraucht. Sollte an einem sonnigen Tag einmal mehr Strom erzeugt werden als zu diesem Zeitpunkt benötigt, fließt dieser überschüssige Strom ins öffentliche Netz. Auf eine Vergütung dafür sollten Sie verzichten, da ein Antrag darauf mit unverhältnismäßig viel Aufwand und Bürokratie verbunden wäre.

Wieviel Geld kann ich sparen?

Das hängt von vielem ab, zunächst vom Ertrag: Zu welcher Himmelsrichtung sind die Solarmodule ausgerichtet? In welchem Winkel stehen Sie zur Sonne? Und wichtiger noch: Sind sie frei von Verschattungen? Schon ein wenig Schatten kann den Ertrag erheblich senken. Dann kommt auch das Verbrauchsprofil ins Spiel. Wieviel Strom können Sie genau dann, wenn er erzeugt wird, selbst nutzen? Sind Sie tagsüber zuhause, wenn die Sonne vom Himmel knallt? Sie können aber auch Ihr Verhalten anpassen, indem Sie Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine tagsüber laufen lassen, wenn der Solarertrag hoch ist. Mit dem Stecker-Solar-Simulator der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin können Sie Ihren Ertrag und ihre jährliche Ersparnis abschätzen.

Ist es erlaubt, selbst Strom zu erzeugen?

Ja, Sie müssen aber die geltenden Gesetze und Verordnungen einhalten. So muss Ihre Anlage etwa dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen. Wenn Sie Ihr Gerät installieren, muss es wind- und sturmsicher befestigt werden. Informieren Sie sich bitte über die an Ihrem Aufstellort geltenden Vorschriften.

Wieviel Leistung darf mein Gerät liefern?

Mit der erzeugten Leistung wachsen die technischen und rechtlichen Anforderungen. Allgemein akzeptiert ist, dass Geräte mit einer Leistung von bis zu 800 Watt auch durch Laien beim Netzbetreiber angemeldet werden dürfen. Entscheidend ist nicht die Leistung der angeschlossenen Module, sondern die Ausgangsleistung des Wechselrichters.

Welche Größe ist sinnvoll?

In der Regel empfehlen wir für kleine Haushalte mit 1 bis 2 Personen, die sich tagsüber selten zuhause aufhalten, eine Anlage mit 400 Watt (Leistung des Wechselrichters). Für Familien mit höherem Verbrauch während des Tages kann eine 800-Watt-Anlage sinnvoll sein. Wenn Sie etwas für die Energiewende tun wollen und Geld nur eine Nebenrolle spielt, installieren Sie die große Anlage ‒ in dem Bewusstsein, dass der überschüssige Solarstrom ins Netz eingespeist wird, ohne dass Sie eine Vergütung erhalten. Aber auch dieser Ökostrom ersetzt woanders dreckigen Kohlestrom. Typische Stromverbräuche einiger Kleingeräte: WLAN-Router 10-12 Watt, Laptop 30 Watt, kleine Stereoanlage 20 Watt, Handy-Ladegerät 8 Watt.

Sind Steckersolargeräte sicher?

Steckersolargeräte sind nicht gefährlich. Hunderttausende Geräte werden in Deutschland sicher betrieben. Trotzdem halten sich Gerüchte über angebliche Gefahren hartnäckig. „Versorger, Netzbetreiber und Behörden haben in der Vergangenheit mit Horrormeldungen vor der Nutzung der Geräte gewarnt", sagt Thomas Seltmann, früher Referent für Photovoltaik der Verbraucherzentrale NRW. „Diese Warnungen waren völlig übertrieben und basierten größtenteils auf unrealistischen oder auch falschen Annahmen." Und: „Inzwischen liegen ... wissenschaftlich fundierte Untersuchungen und Studien zu diesen Fragen vor, die keine wesentlichen Gefahren aufzeigen. Der Betrieb vieler anderer Haushaltsgeräte wie Wäschetrockner, Bügeleisen und Toaster ist weitaus gefährlicher."

Brauche ich eine spezielle Einspeisesteckdose?

Das ist derzeit der wohl größte Streitpunkt zwischen Befürwortern und Gegnern der Schukosteckdose. Eine Schukosteckdose ist die gebräuchliche Steckdose in jedem Haushalt, und Hunderttausende Balkonkraftwerke in Deutschland werden mit einem Schukostecker betrieben. Dennoch sehen die VDE-Normen immernoch vor, dass ein Balkonkraftwerk mit spezieller Einspeisesteckdose betrieben wird. Das könnte zum Beispiel die sogenannte Wieland-Dose sein (vom Hersteller Wieland Electric). Eine solche Dose muss jedoch von einem Elektriker eingebaut werden, was die Kosten stark in die Höhe treibt. Auch der VDE hat sich im Januar 2023 dafür offen gezeigt, den Anschluss mit einem Schukostecker zu tolerieren, doch die Verhandlungen darüber dauern schon seit Jahren an. Deshalb besteht derzeit ein Widerspruch zwischen dem VDE-Normenwerk und der Praxis. VDE-Regeln sind jedoch keine Gesetze. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGE) vertritt, dass auch eine gewöhnliche Schuko-Steckdose für die Stromeinspeisung geeignet ist. Sie als Nutzer des Gerätes entscheiden in eigener Verantwortung, welchen Stecker Sie verwenden wollen.

Bekomme ich am Schukostecker einen gefährlichen Stromschlag?

Nein, denn der Wechselrichter kann nur Strom einspeisen, wenn er Spannung und Frequenz (50 Hz) aus dem Netz bekommt. Zieht man den Schukostecker aus der Dose, schaltet auch der Wechselrichter innerhalb von höchstens 0,2 Sekunden ab. Dieser sogenannten NA-Schutz ist bei allen Photovoltaik-Wechselrichtern vorgeschrieben. Bei hunderttausenden verkauften Geräten ist bislang noch kein schwerwiegender Stromunfall bekanntgeworden.

Brauche ich einen Elektriker?

Der Vorteil von Steckersolargeräten bis 800 Watt ist, dass sie in der Regel auch von Laien in Betrieb genommen werden können, wenn es in der Nähe (etwa auf dem Balkon) eine (Außen-)Steckdose gibt. Wenn Sie allerdings einen "Wieland-Stecker" verwenden wollen und dafür eine spezielle Steckdose gesetzt werden muss, kommen Sie nicht umhin, einen Elektriker zu beauftragen. Als Mieter müssten Sie diese Dose bei Auszug eventuell wieder auf eigene Kosten demontieren lassen. Eine Leitungsprüfung durch einen Elektriker halten wir für sinnvoll, wenn es sich um eine sehr alte Hausinstallation handelt oder Zweifel an deren Zuverlässigkeit bestehen. Sie entscheiden als Nutzer des Gerätes, ob Sie einen Elektriker hinzuziehen wollen.

Überlastet ein Steckersolargerät den Stromkreis?

Das ist laut Untersuchungen sehr unwahrscheinlich, wie etwa diese umfangreiche Studie zur Sicherheit von Steckersolargeräten zeigt. Sie als Nutzer des Gerätes müssen aber sicherstellen, dass es im Einspeisestromkreis eine ausreichende Leistungsreserve gibt. Verwenden Sie in diesem Stromkreis keine starken Stromverbraucher wie etwa Wasserkocher, Klima- oder Heizgeräte.

Was sollte ich zur Sicherheit beachten?

Schauen Sie in den Verteilerkasten der Hausinstallation. Dort sollte sich ein Fehlerstromschutzschalter finden (FI-Schutz). Mit etwas Glück hängt die Außensteckdose auf Ihrem Balkon bereits an einem separaten Stromkreis. Ansonsten betreiben Sie keine großen Verbraucher wie Wasserkocher, Heiz- oder Klimageräte am Einspeisestromkreis. Schließen Sie das Steckersolargerät nie über eine Mehrfachsteckdose an oder mit anderen Stromerzeugern zusammen.

Muss ich mein Balkonkraftwerk genehmigen lassen?

Nein, aber es muss innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet werden. Die BNetzA betreibt dafür das Marktstammdatenregister. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr erforderlich; der Netzbetreiber wird von der Bundesnetzagentur informiert.

Ist ein Stromspeicher sinnvoll?

Ein Balkonkraftwerk liefert nur am Tage Strom, und bei Sonne deutlich mehr als bei trübem Wetter. Ein Speicher erhöht die Menge an Balkonstrom, den man selbst verbrauchen kann. Im Sommer kann der Speicher tagsüber geladen und der Strom abends genutzt werden. Doch sprechen viele Argumente gegen einen Speicher: Der Balkon ist wegen Frost im Winter kein guter Ort dafür. Eine Leitungsführung bis in den Keller wäre jedoch sehr aufwendig. Die Kosten für den Speicher sind hoch, und in den Wintermonten liefert das Balkonkraftwerk nicht genügend Strom, um den aktuellen Verbrauch zu decken und gleichzeitig die Batterie zu laden. Auch haben Batterien eine eingeschränkte Lebensdauer und es kommt zu Leistungsverlusten beim Laden und Entladen. Die Verbraucherzentrale rät von Speichern für Steckersolargeräte ab ("unsinnig und teuer"). Strom aus dem Netz ist meistens kostengünstiger als Strom aus der eigenen Batterie.

Muss mein Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft zustimmen?

Auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse kann Ihnen in der Regel niemand reinreden. Einer Befestigung am Balkongeländer muss der Vermieter (bei Eigentumswohnungen: die Wohnungseigentümergemeinschaft) zustimmen. Allerdings kann der Vermieter die Zustimmung nicht aus beliebigen Gründen verweigern, wenn die Installation sicher und zulässig ist, die Bausubstanz nicht schädigt und optisch nicht stört. Das ist jedoch im Einzelfall oft schwierig zu entscheiden. Daher ist die Rechtsprechung zu Balkonkraftwerken auch noch uneinheitlich. Entscheidungen in höheren Instanzen stehen noch aus. Parallel dazu gibt es Gesetzesinitiativen für weitere Vereinfachungen im Miet- und Wohneigentumsrecht.

Brauche ich einen neuen Stromzähler?

Ihr Zähler darf aus rechtlichen Gründen nur vorübergehend rückwärts laufen, er muss grundsätzlich über eine Rücklaufsperre verfügen. Die alten analogen schwarzen Zähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) haben diese in der Regel nicht. Ihr Netzbetreiber würde den Zähler dann nach der Anmeldung Ihres Gerätes gegen einen digitalen Zähler tauschen. Dieser Tausch steht ohnehin bald an und ist für Sie kostenlos. Für den digitalen Zähler zahlen Sie dann allerdings eine etwas höhere Gebühr. Der gesetzlich festgelegte Höchstwert sind 20 Euro pro Jahr.

 

Manche Netzbetreiber verlangen den Einbau eines Zweirichtungszählers, um auch den eingespeisten Strom zu erfassen, so auch die Syna. Sofern Sie auf eine Vergütung dieses Stroms gemäß dem EEG verzichten, sehen wir dafür keine Notwendigkeit. Allerdings hat die Syna nun bestätigt, dass dem Kunden durch einen Zweirichtungszähler keine laufenden Mehrkosten gegenüber einem digitalen Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre (20 Euro im Jahr) entstehen sollen.

Was ist der richtige Standort?

Das Solarmodul sollte so viel Sonne wie möglich abbekommen, auch wenn die Sonne im Winter tief steht. Wenn es verschattet wird, bricht die Leistung ein. Das liegt daran, dass immer einige Gruppen von Solarzellen in Reihe hintereinander geschaltet sind. Auch kleine Teilverschattungen auf dem Modul (etwa durch den Schatten einer Antenne oder eines Geländers) können zu empfindlichen Leistungseinbußen führen.

Was passiert bei Stromausfall?

Ein Steckersolargerät liefert Strom zum sofortigen Eigenverbrauch und beliefert direkt die Strom verbrauchenden Geräte im Haushalt. Wenn das Stromnetz zusammenbricht, schaltet sich auch das Steckersolargerät ab. Es bietet keine autarke Stromversorgung. Das ist ein Sicherheitsmerkmal und übrigens auch bei vielen großen Photovoltaikanlagen so. Wechselrichter, die das öffentliche Stromnetz ersetzen können (sogenannte Inselwechselrichter) sind technisch anders aufgebaut und deutlich teurer.

Was muss ich bei der Bestellung beachten?

Bestellen Sie bitte erst, wenn all Ihre Fragen beantwortet sind. Sie sollten den genauen Standort kennen und einen Plan für die Montage haben. Dann können Sie auch die erforderliche Länge des Netzkabels messen. Das müssten Sie bitte im Shop je nach gewünschter Länge separat dazu bestellen, es ist nicht im Set enthalten. Zusätzliche Solarkabel benötigen Sie nur, wenn der Wechselrichter nicht in der Nähe der Module installiert wird. Bitte beachten Sie, dass Kabel, die individuell nach Kundenwunsch gefertigt werden, von Rückgabe  und Umtausch ausgeschlossen sind.

Wichtige weitere Informationen

Lesen Sie bitte auch das Informationsangebot der Verbraucherzentralen und besuchen Sie das DGS-Infoportal zu Steckersolargeräten. Eine detaillierte juristische Ausarbeitung zu den rechtlichen Aspekten von Balkonkraftwerken finden Sie hier. Über die lebhaften Diskussionen in der Normungskommission beim VDE lesen Sie hier mehr.

Rechtlicher Hinweis

Wir haben unsere Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt, können für Aktualität oder Richtigkeit aber keine Gewähr übernehmen. Sie stellen auch keine Rechtsberatung dar.

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